
UVB / UBB
Für Vorhaben, welche die Umwelt erheblich beeinträchtigen können, sieht die Gesetzgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. So soll sichergestellt werden, dass die geltenden Vorschriften zum Schutz der Umwelt eingehalten werden. Zu den Aufgaben des Bearbeiters des Umweltverträglichkeitsberichtes (UVB) gehört es, die wesentlichen Punkte möglichst früh offen zu legen, effektive Massnahmen zur Projektoptimierung einzubringen sowie den Bauherrn in Verfahrensfragen kompetent zu beraten. Im Rahmen der Umweltbaubegleitung (UBB) sind die entsprechenden Massnahmen und Auflagen effizient umzusetzen und die zuständigen Fachstellen bei Bedarf über deren Erledigung zu informieren.
