Ökomorphologie und Strategische Revitalisierungsplanung Fliessgewässer

Die Kantone sind aufgefordert, bis Ende 2026 die Strategische Revitalisierungsplanung Fliessgewässer GSchG/GSchV zu überprüfen und zu aktualisieren. Mit einer projektbezogenen Nachführung der Ökomorphologiedaten können vorgängig wichtige Grundlagendaten bedarfsgerecht aktualisiert und ergänzt werden.

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