Das neue Waldgesetz sieht als Rodungsersatz in bestimmten Fällen gleichwertige Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes vor. Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Rodungsersatzmassnahmen können unter anderem mit Massnahmenblättern aufgezeigt werden. Dadurch kann die diesbezügliche Praxis vereinfacht und ein Mehrwert für ökologische Aufwertungsmassnahmen geschaffen werden. Die Massnahmenblätter sollen die Zusammenarbeit zwischen KAWA, weiteren kantonalen Fachstellen, Vorhabensträgern, Planungsbüros usw. erleichtern und optimieren sowie einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität von Rodungsersatzmassnahmen leisten.
Arbeiten:
- Auf- und Einarbeitung bisheriger Praxiserfahrungen von Sigmaplan und bestehender Grundlagen
- Prüfung, Bereinigung, Vervollständigung Raster Katalog und Massnahmenblätter
- Automatischer Übertrag aus Massnahmenkatalog (Excel) auf Massnahmenblätter (word/pdf) mittels «visual basic»
Auftraggeber:
- Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA)