Umsetzung GSchG

Unter anderem: Strategische Revitalisierungsplanungen Fliessgewässer und Seeufer

Am 1. Januar 2011 wurde das geänderte Gewässerschutzgesetz in Kraft gesetzt. Sie verpflichtet die Kantone zur Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern sowie zur Sanierung von wasserkraftbedingten Fischdurchgängigkeitsstörungen und Schwall-Sunk-Problemen.

Nachfolgende Zusammenstellung zeigt einen Überblick über die von Sigmaplan in diesem Zusammenhang bearbeiteten Projekte:

 

Arbeiten Strategische Revitalisierungsplanung Fliessgewässer

  • Mitarbeit in der Begleitgruppe des BAFU zur Vorbereitung der Strategischen Planung Revitalisierung Fliessgewässer 2026 (bis voraussichtlich Ende 2023).
  • Strategische Revitalisierungsplanung Fliessgewässer 2014 Kantone BE und VS.
  • Strategische Revitalisierungsplanung Aare 2014 Kantone AG, BE, SO.
  • Mitarbeit in der Begleitgruppe des BAFU für die Strategischen Planung Revitalisierung Fliessgewässer 2014.
  • Erfassung und Aktualisierung der Ökomorphologie von Fliessgewässern in den Kantonen AG, BE, FR und SO (1998 bis 2021).

 

Arbeiten Strategische Revitalisierungsplanung Seeufer

  • Mandate für die Erarbeitung der Strategischen Revitalisierungsplanung Fliessgewässer 2022 in und mit den Kantonen BE, FR, GL, LU, SG, SZ, ZG, ZH.
  • Erfassung der Ökomorphologie von Seeufern in den Kantonen AG, FR, GL, LU, SG, TG, SZ.
  • Methodenmitentwicklung Ökomorphologie Seeufer für das BAFU.
  • Erarbeitung GIS-Tool "Zielhierarchien Ökomorphologie Seeufer" für das BAFU.
  • Mitentwicklung Methode strategische Revitalisierungsplanung Stillgewässer mit Pilotprojekten in den Kantonen BE und SZ und Mitarbeit an der Vollzugshilfe des BAFU.

 

Weitere Arbeiten im Zusammenhang mit den GSchG-Änderungen

  • Grundlagenerhebung und -Verwaltung für die Sanierungsplanung Fischdurchgängigkeit (BAFU).
  • Erfassung der natürliche Gerinnebreiten im Kanton FR als Grundlage für die Definition von Gewässerräumen.
  • Rechnerische Bestimmung und Generalisierung von Gewässerräumen aus Planungsgrundlage zuhanden von Gemeinden und Planern (Kanton BE).
GSchG 001
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