Am 1. Januar 2011 wurde das geänderte Gewässerschutzgesetz in Kraft gesetzt. Sie verpflichtet die Kantone zur Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern sowie zur Sanierung von wasserkraftbedingten Fischdurchgängigkeitsstörungen und Schwall-Sunk-Problemen. Nach der 2014 abgeschlossenen Erstplanung steht bis Ende 2026 die erste Aktualisierung der Strategischen Revitalisierungsplanung Fliessgewässer an.
Nachfolgende Zusammenstellung zeigt einen Überblick über die von Sigmaplan in diesem Zusammenhang bearbeiteten Projekte:
Arbeiten Strategische Revitalisierungsplanung Fliessgewässer
- Mitarbeit bei der Überarbeitung eines Moduls der Vollzugshilfe Renaturierung der Gewässer des BAFU: Revitalisierung Fliessgewässer - Strategische Planung (2022 bis 2023).
- Strategische Revitalisierungsplanung Fliessgewässer 2014 Kantone BE und VS.
- Strategische Revitalisierungsplanung Aare 2014 Kantone AG, BE, SO.
- Mitarbeit in der Begleitgruppe des BAFU für die Strategischen Planung Revitalisierung Fliessgewässer 2014.
- Erfassung und Aktualisierung der Ökomorphologie von Fliessgewässern in den Kantonen AG, BE, FR, SO und ZG (1998 bis 2024).
Arbeiten Strategische Revitalisierungsplanung Seeufer
- Mandate für die Erarbeitung der Strategischen Revitalisierungsplanung Seeufer 2022 in und mit den Kantonen BE, FR, GL, LU, SG, SZ, ZG, ZH.
- Erfassung der Ökomorphologie von Seeufern in den Kantonen AG, FR, GL, LU, SG, TG, SZ.
- Mitarbeit bei der Methodenmitentwicklung Ökomorphologie Seeufer für das BAFU.
- Erarbeitung GIS-Tool "Zielhierarchien Ökomorphologie Seeufer" für das BAFU.
- Mitentwicklung Methode strategische Revitalisierungsplanung Stillgewässer mit Pilotprojekten in den Kantonen BE und SZ und Mitarbeit an der Vollzugshilfe des BAFU.
- Erarbeitung GIS-Tools für das BAFU zur Unterstützung von Kantonen und Planungsbüros bei der Erarbeitung der Strategischen Revitalisierungsplanung Seeufer.
Weitere Arbeiten im Zusammenhang mit den GSchG-Änderungen
- Grundlagenerhebung und -Verwaltung für die Sanierungsplanung Fischdurchgängigkeit (BAFU).
- Erfassung der natürliche Gerinnebreiten im Kanton FR als Grundlage für die Definition von Gewässerräumen.
- Rechnerische Bestimmung und Generalisierung von Gewässerräumen aus Planungsgrundlage zuhanden von Gemeinden und Planern (Kanton BE).
- Aufbereitung Geodaten gemäss Minimalen Geodatenmodellen (MGDM)